Familienpflegezeit startet am 1. Januar 2012Navigation
Fragen, Ideen oder Anregungen?Nutzen Sie das Kontaktformular, um uns auf schnellstem Weg Rückmeldung zu geben. Der Bundestag hat am 20. Oktober den Weg für die Einführung der Familienpflegezeit frei gemacht. Das Gesetz wird, wie von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder geplant, am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit dem Familienpflegezeitgesetz wird es pflegenden Arbeitnehmern erheblich vereinfacht Pflege und Beruf zu vereinbaren. Beruf und Pflege wird vereinbarMit der Einführung der Familienpflegezeit können Berufstätige sich Zeit für die Pflege eines Angehörigen nehmen, ohne große finanzielle Einbußen oder Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes haben zu müssen. Einen Anspruch auf Familienpflegezeit hat der Angestellte allerdings nicht. Diese muss stets mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Funktionsweise der FamilienpflegezeitDie Familienpflegezeit erlaubt es Arbeitnehmern ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren um 50%, maximal auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren, um einen Angehörigen zu pflegen. Wird die Arbeitszeit eines Angestellten zum Beispiel während der Pflegephase um 50 Prozent reduziert, erhält dieser weiterhin fast 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. In der Nachpflegephase erhält der Beschäftigte weiterhin das verringerte Einkommen aus der Pflegephase, allerdings bei voller Arbeitszeit. Dies muss er solange machen, bis sein Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Voraussetzungen
Beispielrechnung zur Familienpflegezeit
Das oben genannte Beispiel in reelen Zahlen
Der Arbeitgeber behält während der Lohnrückzahlungsphase monatlich 262,50 € ein und zahlt diese der KfW-Bank zurück. Sobald das Lohnkonto ausgeglichen ist erhält der Arbeitnehmer wieder 100% Gehalt, in diesem Beispiel 1400 €. Die Rückzahlungsphase entspricht dabei zeitlich der Pflegephase, dh. bei 2 jähriger Pflege würde der Arbeitnehmer 2 Jahre benötigen, um das Lohnkonto wieder auszugleichen. Um kleinere und mittlere Unternehmen zu schützen muss die Pflegeperson, die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, eine Familienpflegezeitversicherung abschließen. Die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit. Familienpflegezeitrechner - Berechnung der PflegezeitGeben Sie Ihre Stunden und Lohndaten ein und berechnen Sie so Ihre Möglichkeiten einer Familienpflegezeit. |
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